Wir informieren Sie an dieser Stelle aktuell über die Sitzungen aus Gemeinderat und Kreistag

16.08.2022
Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 25.07.2022 - öffentlicher Teil

Sachverhalt:

Am Friedhof Weißenbrunn sollen weitere Urnengräber zur Verfügung gestellt werden. Hierzu wird dem Gremium eine Entwurfsplanung zur Urnen- und Friedhofsgestaltung in der Sitzung vorgestellt. Vorberatend wurde der Sachverhalt bereits in der einer Bauausschusssitzung behandelt, jedoch ohne Beschlussfassung. In der Sitzung gilt nun zu beschließen, ob die vorgestellte Entwurfsplanung weiterverfolgt und weitere Schritte zur Angebotseinholung ausgeführt werden sollen.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beauftragt die Verwaltung auf Grundlage der vorgestellten Entwurfsplanung um Angebotseinholung zur Errichtung weiterer Urnengräber am Friedhof Weißenbrunn.

 

Neuaufstellung Flächennutzungs- und Landschaftsplan der Gemeinde Leinburg - Information zum Verfahrensstand / weitere Vorgehensweise

Sachverhalt:

Der vom Gemeinderat gebilligte Entwurf, mit den beschlossenen Änderungen, wurde erneut öffentlich ausgelegt und die Behörden / Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt. Vorausgegangen war u. a. eine reduzierte Darstellung der Bauflächen, nachdem die Gemeinde auch über sehr viele Baulücken im Innenbereich verfügt. Nun stellt sich die Sachlage folgendermaßen dar: Die Regierung v. Mfr. und der Planungsverband Industrieregion Mittelfranken sind der Meinung, dass die dargestellten Bauflächen immer noch über dem Bedarf ermittelt wurden und lehnen den Flächennutzungsplan-Entwurf ab. Auf die Stellungnahme des Planungsverbandes (siehe Anlage) wird verwiesen. Nachdem der FNP genehmigungspflichtig ist, wird das Landratsamt bei einer negativen Stellungnahme die Genehmigung nicht erteilen. Die Gemeinde und das Planungsbüro TEAM 4, Nürnberg, sind bzgl. der Flächenausweisung anderer Auffassung. Insbesondere muss auch die Kommune bei entsprechenden Grundstücksverhandlungen flexibel reagieren können und zum anderen ist der Bedarf aus Sicht der Gemeinde gegeben. Die Verwaltung hat sich Ende Juni umfangreich mit allen Beteiligten (Regierung, Planungsverband, Landratsamt) mit der Sach- und Rechtslage auseinandergesetzt. Im Ergebnis wurde festgehalten, dass die Gemeinde Leinburg nun den Leerstand in Gebäuden und die Baulücken nochmals prüfen muss. Dies bedeutet einen enormen Verwaltungsaufwand im Bauamt. Folgt man die Ausführungen der übergeordneten Behörden, verbleibt wahrscheinlich eine Bauflächenerweiterung im neuen FNP von unter 10ha. Die Gemeinde wird sich allgemein zu dieser Thematik auch schriftlich an die übergeordneten Behörden werden, nachdem diese Vorgehensweise (enorme Einschränkung der kommunalen Planungshoheit) äußerst kritisch gesehen wird.

Der Sachverhalt dient zur Kenntnisnahme. Eine Beschlussfassung ist nicht veranlasst.

Zusammenfassend:

Die ausgewiesenen Bauflächen entsprechen exakt dem ermittelten Bedarf, obwohl dieser nach den aktuellen Zahlen des Landesamts für Statistik höher wäre als in der zugrunde liegenden, älteren Bedarfsermittlung.

Die Gemeinde hält die Ausweisungen für bedarfsgerecht, sie hat sehr konservativ gerechnet und ausgewiesen. Es wird ohnehin schwierig bis unmöglich, alle beplanten Flächen im Geltungszeitraum des FNP umzusetzen, zumal die Gemeinde vor allem bei größeren Flächen Bauland nur verbindlich ausweisen will, wenn sie zumindest einen Teil der Fläche vorher erwerben kann.

 

Kommunales Förderprogramm Altortsanierung Leinburg; Antrag auf Förderung für Maßnahmen am einem Anwesen in der Brunner Str. in Leinburg

Sachverhalt:

Der Eigentümer des Anwesens beantragt für Fassadensanierungsarbeiten einen Zuschuss aus dem kommunalen Förderprogramm. Die Maßnahme ist nach Prüfung der Verwaltung mit dem zuständigen Sanierungsberater grundsätzlich zuschussfähig. Die Zuschusshöhe beträgt 7.247,74 € (30 % der zuschussfähigen Kosten, max. 7.500,00 €). Gemäß § 5 Abs. 4 des Förderprogramms gilt, dass der Höchstbetrag i. H. v. 7.500,00 € pro Anwesen und pro Flur-Nr. gezahlt wird. In Ausnahmefällen und bei besonderer Bedeutung für das Ortsbild kann über die Höchstgrenze hinaus gefördert werden. Diese Einzelfallentscheidung muss durch den Gemeinderat getroffen werden. Für das Anwesen wurde bereits 2005 der Höchstsatz für Zimmerer-, Dachdecker- und Schreinerarbeiten gezahlt, sodass die o. g. Einzelfallentscheidung durch den Gemeinderat zu treffen ist. Seitens des Sanierungsberaters kann eine nochmalige Förderung befürwortet werden. Mit dieser Einzelfallentscheidung ist jedoch auch eine Grundsatzentscheidung verbunden, nachdem gleichgelagerte Fälle zu erwarten sind. Von Seiten des Bauamtes wird eine nochmalige volle Förderung für einzelne Gewerke, auch unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Gesichtspunkte, kritisch gesehen. Es wird daher folgender Vorschlag unterbreitet: Für die beantragte (zweite) Förderung für das Anwesen wird eine Förderung von 15 % der zuschussfähigen Kosten, max. 4.000,00 €, bewilligt. Im vorliegenden Fall insgesamt 3.623,87 €. Grundsätzlich sollte, auch bei Folgeanträgen, die Förderung auf max. zwei Gewerke begrenzt werden.

 Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und vom Antrag auf Förderung von Maßnahmen am Anwesen Brunner Str. in Leinburg, (hier: Fassadensanierungsarbeiten, zweiter Antrag nach 2005) und beschließt in Vollzug von § 5 Abs. 4 des Förderprogramms folgendes: Es wird ein Zuschuss von 15% der zuschussfähigen Kosten, max. 4.000,00 €, bewilligt. Die Auszahlung erfolgt, sofern im HH 2023 Mittel verfügbar sind, im Jahr 2023, nachdem im Haushaltsjahr 2022 Erstanträge bevorzugt behandelt werden und diese Haushaltsmittel weitgehend ausgeschöpft werden. Grundsätzlich wird die Förderung in dieser Form auf zwei Gewerke pro Anwesen begrenzt.

Der Beschlussvorschlag wurde abgelehnt. Es wurde darüber diskutiert und beschlossen dass die Satzung überarbeitet wird.

Unter Top Verschiedenes, gab der BGM bekannt dass die Errichtung eines „Wichtelwagens“ im Außenbereichs der Kita Sterntaler in Gersdorf im September errichtet wird. Die Vorbereitungen sind bereits abgeschlossen.