Haupt- und Finanzausschuss
Peter Dietl : ...
Der Haupt- und Finanzausschuss ist ein vorberatender Ausschuss. Seine Aufgabe ist die Vorbereitung der Haushaltssatzung und der Nachtragshaushaltssatzung einschließlich Anlagen und Bestandteilen (z. B. Haushaltsplan, Stellenplan, Finanzplan). Der Haushalts- und Finanzausschuss gibt nach Abschluss der Beratung eine Entscheidungsempfehlung an den Gemeinderat. Er tagt in der Regel 1 bis 2 mal im Jahr, bei Bedarf aber auch häufiger.