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20.03.2025
Demokratie in Gefahr

 


 

Bei dem Vortrag der Freien Wahlgemeinschaft Leinburg mit der Thematik Demokratie in Gefahr sprachen drei verschiedene Persönlichkeiten. Diese zeigten drei unterschiedliche Ansätze und Sichtweisen, sich mit dem Thema Demokratie auseinanderzusetzen. 

Die erste Vorsitzende Simone Kaspar begrüßte die Gäste und die Referenten recht herzlich und führte mit ihrem Eröffnungsgrußwort in die Thematik ein.

Als erster Sprecher kam Landrat Armin Kroder zu Wort. Er streifte in seinem Vortrag kurz geschichtliche Ereignisse der Demokratie, insbesondere der Deutschen. Er betonte, dass er glücklich sei, in ein Land hineingeboren worden zu sein, welche ihm diese demokratischen Freiheiten biete. Mit Artikel 1 des Grundgesetzes „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ seien Lehren aus dem 12 Jahre währenden, aber  sogenannten 1000-jährigen Reich gezogen worden. Die Meinungsfreiheit stelle ein hohes Gut dar. Die oft zitierte Aussage „Dass man nicht mehr alles sagen dürfe“ könne man nicht gelten lassen. Anders als in manchen autokratischen Staaten habe man hierzulande mit keinen Repressalien zu rechnen, wenn man seine Meinung öffentlich kundtut. Man müsse es allerdings auch aushalten bzw. tolerieren können, wenn ein Widerspruch erfolgt. Er stellt jedoch auch fest, dass insbesondere auf dem Weg der sozialen Medien eine gewisse sprachliche Verrohung stattgefunden habe. 

Seiner Auffassung nach gingen jedoch radikale Kräfte noch ein Stück weiter und verbinden dies mit Drohungen und Anschlägen gegen Repräsentanten des Staates, ob als Abgeordnete, Landräte und Bürgermeister. Er selbst  war davon betroffen und schilderte ausführlich die Bedrohungen, welche ihm mittels Grußkarten zugegangen sind. Er äußerte sich dankbar gegenüber der Polizei durch deren Unterstützung bei der Aufklärung des Straftatbestandes. Er legte seine Gefühlslage offen und sprach aus, wie man sich verändert, wenn man im Fokus von potentiellen Gewalttätern steht. 

Anschließend informierte Felix Locke, MdL und parlamentarischer Geschäftsführer der FW-Landtagsfraktion über die demokratischen Gestaltungsmöglichkeiten. Unter Demokratie versteht er eine mehrheitliche Zustimmung zu Entscheidungen zu finden. Die demokratischen Prozesse seien langwieriger und geprägt von Kompromissen. Bürger können im Rahmen von Parteien bei der Gestaltung mitwirken, entweder als Mitglied, als Bewerber eines Mandates oder durch die Wahl von Repräsentanten, die für die Bürger Entscheidungen treffen. Als Abgeordneter betrachtet er sich als Diener des Volkes und verweist auf die Möglichkeit, ihn in seinem Bürgerbüro in Lauf kontaktieren zu können. 

In Form von Volksentscheiden sei die Möglichkeit gegeben, außerparlamentarisch Gesetze zu beschließen. Auch im Rahmen des Petitionsrechtes könne man den Landtag über mögliche Fehlentwicklungen informieren und um Abhilfe bitten, solange es sich nicht um Entscheidungen der Justiz handelt, die im Rahmen der Gewaltenteilung unabhängig agieren. 

Felix Locke beschrieb den Weg der Gesetzgebung am Beispiel des Bayerischen Landtages: Von der Staatsregierung oder vom Bayerischen Landtag können Gesetzesinitiativen erfolgen. Diese werden dann auf Antrag in erster Lesung im Landtag vorgestellt und anschließend an die Fachausschüsse übergeben, welche dann eine Beschlussempfehlung erstellen. Im Rahmen einer zweiten Lesung und bei ausführlicherem Beratungsbedarf in einer dritten Lesung erfolgt die Aussprache darüber. Im Rahmen einer Schlussabstimmung wird darüber dann endgültig entschieden. 

Über wichtige Themen können von den Fraktionen Anträge und Dringlichkeitsanträge gestellt werden, welche vor dem Plenum behandelt werden.

Außerdem stehe den Abgeordneten das Recht zu, Anfragen an die Staatsregierung zu stellen.

Mit Untersuchungsausschüssen können Vorgänge behandelt werden, deren Ablauf nachbetrachtet werden müssen. Die Ergebnisse dieser Ursachenforschungen können dann in künftigen Gesetzgebungsverfahren verarbeitet werden. 

Abschließend informierte scherzend, Felix Locke, dass - bis auf eine Fraktion -  ein freundschaftlich kollegiales Verhältnis möglich ist, obwohl im Plenum in der Sache hart mit den Kollegen aus den anderen Fraktionen gestritten wird! 

Thomas Estrada, Vorsitzender der Freien Wähler Nürnberg, von Beruf Polizist und in der Gewaltprävention tätig, erklärte bei seinem Vortrag die Begrifflichkeit der freiheitlich demokratischen Grundordnung, welche es zu schützen gilt.  Von zentraler Bedeutung seien Volkssouveränität (alle Macht geht vom Volke aus), die Achtung der Menschenrechte, die Gewaltenteilung, Rechtsstaatlichkeit, Mehrparteiensystem und Achtung der Minderheitenrechte.

Bis auf Aussagen, die unter dem Begriff der Volksverhetzungen fallen – dazu zählen z.B. Holocaustverleugnungen oder Schlagworte und Leitsprüche von NS-Organisationen – sei vieles erlaubt, auch zu lügen. Selbst Aussagen, dass man die freiheitlich demokratische Grundordnung abschaffen wolle, dürften ausgesprochen werden, solange noch keine aggressiven Aktivitäten erfolge, um diese zu bekämpfen.

Das mache es auch so schwer, das schärfste Schwert der wehrhaften Demokratie, das Parteiverbotsverfahren, einzusetzen.  

Nur durch ein Verbot von Parteien mache diese nicht zwangsläufig zu demokratischen Parteien. Das gelte für beide Ränder des politischen Spektrums und  bedeutet auch, dass nicht alle demokratisch gewählten Parteien auch Demokraten sein müssen. 

Der geplante Zeitrahmen wurde durch den regen Meinungsaustausch mit dem interessierten Publikum deutlich überschritten.

Simone Kaspar bedankte sich bei den Zuhörern und den Referenten und überreichte diesen Präsente als Dankeschön. 

 

Bericht: Horst Abraham